Betriebsausschuss, § 28 BetrVG

Rechte und Pflichten des Betriebsausschusses

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden und diesen verschiedene Aufgaben übertragen. Erfahren Sie welche Ausschüsse gebildet und welche Aufgaben übertragen werden können.

Bildung von Ausschüssen durch den Betriebsrat

  • Gesetzliche Voraussetzungen
  • Übertragung von Aufgaben

Zusammensetzung der Ausschüsse

  • Größe und Mitglieder
  • Wahl der Mitglieder

Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG

Übertragung von Aufgaben

  • Betriebsgröße
  • Definition „Arbeitsgruppe“
  • Rahmenvereinbarung als Rechtsgrundlage

Gruppenvereinbarungen

  • Rechtsnatur der Gruppenvereinbarung
  • Inhalt der Gruppenvereinbarung
  • Abstimmungsverfahren innerhalb der Arbeitsgruppe