Datenschutz durch Betriebsvereinbarungen
Nehmen Sie es selbst in die Hand – Regeln Sie die IT-Nutzung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung! Bestimmen Sie im Beschäftigtendatenschutz aktiv mit und erstellen Sie Verhaltensregeln für den Arbeitgeber, die allen Mitarbeitern Sicherheit geben.
Ihre Vorteile im Überblick:
- ✔ Individuelle Schulungsthemen
- ✔ Aktuelle Rechtsprechung
- ✔ Praxisnahe Übungen und Beispiele
- ✔ Kompetente Nachbetreuung
- ✔ Flexible Terminabstimmung
- ✔ Erfahrene Referenten
Rolle des Betriebsrats im Datenschutz
- Beteiligungsrechte im Überblick
- Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats
- Zusammenhänge Datenschutz und BetrVG
- Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Mögliche Regelungsgegenstände
- Schutz vertraulicher Unternehmensdaten
- Bestechung, Korruption
- Whistleblowing per Hotline/Briefkasten
Reichweite der Mitbestimmung im Datenschutz
- Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Umfang der Mitbestimmung beim Umgang mit Personaldaten
- Umfang der Mitbestimmung bei der Datenverarbeitung
Betriebsvereinbarung als vorrangige Datenschutzregelung
- Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach Art. 88 Abs. 1 DS-GVO
- Verhältnis zu § 26 BDSG-neu
- Verhältnis zur Einwilligung
Mögliche Regelungsgegenstände im Überblick
- Videoüberwachung
- Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Software-Einsatz
- Einrichtung von Datenbanken
- Kontrolle des BR durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Internationaler Datentransfer (im Konzern)
Folgen fehlender Beteiligung des Betriebsrats
- Einigungsstelle
- Beschlussverfahren
- Unterlassungsanspruch nach § 23 BetrVG
Die wichtigsten Urteile im Überblick
Eine praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte ist entscheidend für den Lernerfolg. Alle Seminare werden von den sehr erfahrenen Arbeitsrechtsexperten der AfA Rechtsanwälte gehalten. Diese vertreten ausschließlich Betriebsräte und Arbeitnehmer, sodass sie mit den aktuellen Herausforderungen und Problemen umfassend vertraut sind. Auch nach dem Seminar steht Ihnen der Referent als Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und kann Sie – wenn nötig – anwaltlich beraten und vor Gericht oder in der Einigungsstelle vertreten.
Nadja Häfner-Beil
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Melanie Julia Maußner
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Jan Ottmann
Rechtsanwalt
Evgeny Khazanov
Rechtsanwalt
Philipp Nacke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sebastian Wurzberger
Wirtschaftsjurist, LL.B.
Dr. Silke Greve
Rechtsanwältin
Annika Pilz
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Claudia Isabell Grothe
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Juan Felipe Willsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eva Ratzesberger
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sander Runkel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bettina Kunst
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Katharina Lohse
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Raphael Kittel
Rechtsanwalt
Julia Pfeffer
Rechtsanwältin
Christian Heinzelmann
Rechtsanwalt
Jennifer Erber
Rechtsanwältin
Sie entscheiden über den Schulungsort und den Seminartermin. Ob in Ihrem Unternehmen, einem Tagungshotel, den AfA-Schulungsräumen in Nürnberg, Frankfurt oder Bamberg: Wir richten uns nach Ihren Wünschen. Auch die Auswahl des Termins erfolgt anhand Ihrer Vorgaben. Die Vielzahl an Referenten ermöglicht uns, dringende Schulungen sehr kurzfristig anzubieten.
Sie haben sich mit Ihrem Gremium noch nicht auf einen Termin geeinigt? Das ist kein Problem. Wir reservieren Ihnen gerne mehrere Termine zur Auswahl bis eine Entscheidung gefallen ist.
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Ich freue mich auf Sie!
Service
Alle angebotenen Seminare erfüllen regelmäßig die Anforderungen an eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
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Wir unterstützen Sie gerne mit Vorlagen für einen formwirksamen Beschluss des Betriebsratsgremiums.
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Wir helfen gerne bei der maßgeschneiderten Auswahl der Themen und klären welche Seminare für Sie erforderlich sind.
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Sie haben als Betriebsrat Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit während einer erforderlichen Schulungsveranstaltung.
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Impressionen