Datenschutz International
All around the world – das gilt auch bei der Übermittlung personenbezogener Daten. Doch im internationalen Datentransfer gelten eigene Gesetze. Wenden Sie diese korrekt an und schützen Sie personenbezogene Daten durch rechtssichere Vereinbarungen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- ✔ Individuelle Schulungsthemen
- ✔ Aktuelle Rechtsprechung
- ✔ Praxisnahe Übungen und Beispiele
- ✔ Kompetente Nachbetreuung
- ✔ Flexible Terminabstimmung
- ✔ Erfahrene Referenten
Grundlagen
- Vorgaben des Primärrechts
- Vorgaben des Sekundärrechts
- Situation nach Umsetzung der DS-GVO
- Verhältnis zwischen DS-GVO und BDSG-neu
- Die Artikel 29-Datenschutzgruppe
Regelung des internationalen Datenverkehrs
- Datenexport in Drittländer
- Voraussetzungen der Auftragsverarbeitung
- Kriterien der Art. 24 ff. DS-GVO
- Voraussetzungen der Funktionsübertragung
- Konzerndatenverarbeitung
- Nun doch ein Konzernprivileg?
Reichweite der Mitbestimmung im Datenschutz
- Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Umfang der Mitbestimmung beim Umgang mit Personaldaten
- Umfang der Mitbestimmung bei der Datenverarbeitung
Grenzüberschreitende Datenverarbeitung
- Innerhalb der EU
- Datenübermittlung in Drittländer
- 2-Stufen-Prüfung
- Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
- Vorliegen geeigneter Garantien
- Verbindliche Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules)
- Standarddatenschutzklauseln
- Genehmigte Verhaltensregeln
- Genehmigte Zertifizierungsmechanismen
- EU-US Privacy Shield
Mögliche Regelungsgegenstände im Überblick
- Videoüberwachung
- Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
- Software-Einsatz
- Globale HR Datenbanken
- Kontrolle des BR durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Internationaler Datentransfer (im Konzern)
- Sonderfall: Matrixorganisation
Eine praxisnahe Vermittlung der Seminarinhalte ist entscheidend für den Lernerfolg. Alle Seminare werden von den sehr erfahrenen Arbeitsrechtsexperten der AfA Rechtsanwälte gehalten. Diese vertreten ausschließlich Betriebsräte und Arbeitnehmer, sodass sie mit den aktuellen Herausforderungen und Problemen umfassend vertraut sind. Auch nach dem Seminar steht Ihnen der Referent als Ansprechpartner in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und kann Sie – wenn nötig – anwaltlich beraten und vor Gericht oder in der Einigungsstelle vertreten.
Nadja Häfner-Beil
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Melanie Julia Maußner
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Jan Ottmann
Rechtsanwalt
Evgeny Khazanov
Rechtsanwalt
Philipp Nacke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sebastian Wurzberger
Wirtschaftsjurist, LL.B.
Dr. Silke Greve
Rechtsanwältin
Annika Pilz
Fachanwaltin für Arbeitsrecht
Claudia Isabell Grothe
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Juan Felipe Willsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eva Ratzesberger
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sander Runkel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bettina Kunst
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Katharina Lohse
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Raphael Kittel
Rechtsanwalt
Julia Pfeffer
Rechtsanwältin
Christian Heinzelmann
Rechtsanwalt
Jennifer Erber
Rechtsanwältin
Sie entscheiden über den Schulungsort und den Seminartermin. Ob in Ihrem Unternehmen, einem Tagungshotel, den AfA-Schulungsräumen in Nürnberg, Frankfurt oder Bamberg: Wir richten uns nach Ihren Wünschen. Auch die Auswahl des Termins erfolgt anhand Ihrer Vorgaben. Die Vielzahl an Referenten ermöglicht uns, dringende Schulungen sehr kurzfristig anzubieten.
Sie haben sich mit Ihrem Gremium noch nicht auf einen Termin geeinigt? Das ist kein Problem. Wir reservieren Ihnen gerne mehrere Termine zur Auswahl bis eine Entscheidung gefallen ist.
Sie sind an unseren Inhouse-Seminaren interessiert? Fordern Sie gleich Ihr individuelles Angebot an!
Ich freue mich auf Sie!
Service
Alle angebotenen Seminare erfüllen regelmäßig die Anforderungen an eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Mehr erfahren!
Wir unterstützen Sie gerne mit Vorlagen für einen formwirksamen Beschluss des Betriebsratsgremiums.
Mehr erfahren!
Wir helfen gerne bei der maßgeschneiderten Auswahl der Themen und klären welche Seminare für Sie erforderlich sind.
Mehr erfahren!
Sie haben als Betriebsrat Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit während einer erforderlichen Schulungsveranstaltung.
Mehr erfahren!
Impressionen