Kosten des BR – Wer muss zahlen?
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die (erforderlichen) Kosten der BR-Arbeit zu übernehmen.
Dennoch gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Kosten externer Unterstützung, vor allem bei der Hinzuziehung anwaltlichen Sachverstands im Rahmen des § 80 Abs. 3 BetrVG.
Wie der Betriebsrat durchsetzen kann, dass er auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandelt, darüber wollen wir sprechen. Im aktuellen AfA ABC beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Fragen dazu:
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