Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die für die Tagung einschließlich Unterkunft entstehenden Kosten zu tragen. Weiterhin sind Sie gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG ohne Minderung des Arbeitsentgelts von Ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien.
Gleichwohl empfiehlt es sich – um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen – eine Kostenübernahme des Arbeitgebers einzuholen.