Kostenübernahme BR Sommertagung 2020
Die Informationen auf den folgenden Seiten erleichtern es Ihnen, die Einwilligung zur Teilnahme an unserer Tagung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.
- Erforderlichkeit (§ 37 Abs. 6 BetrVG) – Diesen Schulungsanspruch haben Sie
- Kostenübernahmeerklärung – Das brauchen Sie von Ihrem Arbeitgeber
- Beschlussfassung Betriebsrat – So gehen Sie am besten vor